Primavolt Magazin

Wegfall der Gasspeicherumlage: Was ändert sich?

von Markus Müller | Sep. 9, 2026

Die Gasspeicherumlage ist seit dem 1. Januar 2026 Geschichte. Damit fällt ein Kostenbestandteil weg, der in den vergangenen Jahren Bestandteil des Gaspreises für Verbraucher war. Für Millionen Haushalte bedeutet das grundsätzlich eine Entlastung bei den Gaskosten. Die Bundesregierung rechnet insgesamt mit einer Entlastung von mehr als drei Milliarden Euro im Jahr 2026.

Doch was genau war die Gasspeicherumlage? Warum wurde sie abgeschafft? Und bedeutet der Wegfall, dass die Gasrechnung nun niedriger ausfällt?

 

Was ist die Gasspeicherumlage?

Die Gasspeicherumlage wurde in Deutschland eingeführt, um die Kosten für die Befüllung der Gasspeicher zu finanzieren. Hintergrund war die Energiekrise im Jahr 2022 und die damit verbundene Gefahr einer Gasmangellage.

Nachdem die russischen Gaslieferungen nach Deutschland stark zurückgegangen waren, musste Deutschland seine Gasversorgung neu organisieren. Gleichzeitig sollten die Gasspeicher ausreichend gefüllt werden, damit auch während der Heizperiode genügend Gas zur Verfügung steht.

Für die Speicher Befüllung war die Trading Hub Europe (THE) zuständig. Die dabei entstehenden Kosten wurden über die Gasspeicherumlage auf die Marktteilnehmer verteilt. Diese Kosten konnten letztlich an die Endkunden weitergegeben werden und waren damit Bestandteil des Gaspreises.

Die Umlage war damit kein klassischer Bestandteil des eigentlichen Energiepreises. Sie diente vielmehr dazu, Kosten der staatlich beziehungsweise gesetzlich abgesicherten Gasversorgung zu finanzieren.

 

Warum wurde die Gasspeicherumlage 2026 abgeschafft?

Die Bundesregierung hat beschlossen, die Gasspeicherumlage zum 1. Januar 2026 abzuschaffen. Mit der Abschaffung Gasspeicherumlage verfolgt die Bundesregierung das Ziel, die Energiekosten für Verbraucher zu senken. Die Finanzierung der entsprechenden Kosten erfolgt seit 2026 aus dem Bundeshaushalt.

Die Abschaffung ist Bestandteil eines größeren Energiepreis-Entlastungspakets. Neben dem Wegfall der Gasspeicherumlage gehören dazu unter anderem Maßnahmen zur Senkung der Strom-Netzentgelte. Insgesamt sollen Bürger, Unternehmen und andere Verbraucher 2026 bei den Energiekosten um rund zehn Milliarden Euro entlastet werden.

 

Wie hoch ist die Gasspeicherumlage?

Zum Ende ihrer Erhebung lag die Gasspeicherumlage bei 0,289 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Seit dem 1. Januar 2026 wird dieser Betrag nicht mehr über die Gasrechnung der Verbraucher erhoben.

Das klingt zunächst nach einem kleinen Betrag. Bei einem größeren Gasverbrauch kann sich die Entlastung allerdings bemerkbar machen.

Gasverbrauch pro Jahr Entlastung durch Wegfall
5.000 kWh ca. 14,45 €
10.000 kWh ca. 28,90 €
15.000 kWh ca. 43,35 €
20.000 kWh ca. 57,80 €
25.000 kWh ca. 72,25 €
30.000 kWh ca. 86,70 €

 

Bei einem Haushalt mit einem jährlichen Verbrauch von 20.000 kWh ergibt sich eine Entlastung von 58 Euro pro Jahr. Aber diese Beträge beziehen sich ausschließlich auf den Wegfall Gasspeicherumlage. Andere Bestandteile des Gaspreises können sich gleichzeitig verändern.

 

Wird Gas durch den Wegfall der Umlage automatisch günstiger?

Grundsätzlich ja – aber nicht zwingend in gleicher Höhe für jeden Haushalt. Die Gasspeicherumlage war ein Bestandteil der Gaspreisberechnung. Mit ihrem Wegfall muss dieser Kostenbestandteil entsprechend berücksichtigt werden.

Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass Gaslieferanten den Gaspreis mit Wirkung zum 1. Januar 2026 entsprechend reduzieren müssen. In der Abrechnung muss nachvollziehbar sein, ob und in welcher Höhe die Entlastung weitergegeben wurde.

Allerdings besteht eine wichtige Ausnahme. Wenn ein Anbieter die Umlage bei einem neuen Gasvertrags in 2026 bereits nicht berücksichtigt hatte, ist keine zusätzliche Preisreduzierung erforderlich. Der Lieferant muss dies gegebenenfalls nachweisen.

 

Warum kann die Gasrechnung trotzdem steigen?

Der Wegfall der Gasspeicherumlage bedeutet nicht, dass der gesamte Gaspreis automatisch sinkt. Das ist ein wichtiger Punkt für Verbraucher.

Ein Gasvertrag kann beispielsweise gleichzeitig von steigenden oder sinkenden Beschaffungskosten, veränderten Netzentgelten oder einer neuen Tarif-Kalkulation betroffen sein. Deshalb sollte man bei der Gasrechnung nicht nur auf einen einzelnen Preisbestandteil schauen.

Ein Beispiel:

Ein Anbieter könnte die Gasspeicherumlage herausrechnen, gleichzeitig aber seinen Arbeitspreis aufgrund gestiegener Beschaffungskosten erhöhen. In diesem Fall kann der Kunde trotz des Wegfalls der Umlage am Ende eine höhere Rechnung erhalten. Deshalb ist der Vergleich des tatsächlichen Arbeitspreises entscheidender als die Betrachtung der Umlage allein.

 

Muss der Anbieter die Entlastung an Kunden weitergeben?

Ja. Die Bundesnetzagentur stellt klar, dass die Gaslieferanten die Preisreduzierung aufgrund des Wegfalls der Gasspeicherumlage berücksichtigen müssen. Außerdem soll aus der Abrechnung hervorgehen, ob und in welcher Höhe die Entlastung berücksichtigt wurde.

Wer seine Gasrechnung für 2026 prüft, sollte deshalb einen Blick auf die einzelnen Preisbestandteile werfen.

Interessant ist insbesondere: Ist der Arbeitspreis gegenüber dem bisherigen Tarif tatsächlich gesunken? Falls der Anbieter die Entlastung nicht nachvollziehbar berücksichtigt, können Verbraucher beim Versorger nachfragen.

 

Ist die Gasversorgung trotz Wegfall der Umlage sicher?

Der Wegfall der Gasspeicherumlage bedeutet nicht, dass Deutschland auf eine ausreichende Gasbevorratung verzichtet.

Die Bundesregierung betont, dass die Versorgung weiterhin gewährleistet werden soll. Die Gasversorgung wird inzwischen durch mehrere Bezugsquellen abgesichert. Dazu gehören unter anderem Pipeline-Importe aus verschiedenen Ländern sowie LNG-Lieferungen. Gleichzeitig ist der Gasverbrauch in Deutschland seit der Energiekrise strukturell zurückgegangen.

Allerdings bleibt die Gasversorgung ein Thema, das stark von internationalen Entwicklungen, Gaspreisen, Import und der Speicher Befüllung abhängig ist. Gerade deshalb bleibt die Entwicklung der Gasspeicherstände auch 2026 und vor dem Winter 2026/27 relevant.

 

Was sollten Verbraucher jetzt tun?

Wer einen Gasvertrag hat, muss wegen des Wegfalls der Gasspeicherumlage grundsätzlich keinen neuen Vertrag abschließen. Trotzdem lohnt sich ein genauer Blick auf die aktuelle Rechnung.

  1. Gasrechnung prüfen. Schauen Sie sich Ihre aktuelle Abrechnung an und vergleichen Sie den Arbeitspreis mit dem bisherigen Preis.
  2. Verbrauch kontrollieren. Je niedriger der Gasverbrauch, desto geringer fällt natürlich auch die absolute Entlastung aus. Gerade bei einer Gasheizung lohnt es sich daher weiterhin, den Verbrauch zu reduzieren.
  3. Tarif vergleichen. Der Wegfall der Gasspeicherumlage sollte nicht der einzige Grund sein, einen Tarif zu behalten. Entscheidend ist der Gesamtpreis.
  4. Preisgarantie überprüfen. Wer einen bestehenden Vertrag besitzt, sollte genau prüfen, welche Preisbestandteile von der Garantie umfasst sind.
  5. Nicht nur auf den Arbeitspreis schauen. Auch der Grundpreis kann einen erheblichen Einfluss auf die jährlichen Kosten haben. Für einen sinnvollen Vergleich sollte daher immer der Gesamtpreis für den erwarteten Jahresverbrauch betrachtet werden.

 

Fazit: Gasspeicherumlage fällt weg – Gas wird etwas günstiger

Der Wegfall der Gasspeicherumlage bedeutet für Gasverbraucher eine konkrete finanzielle Entlastung. Gemäß der aktuellen Regelung erfolgt die Finanzierung der Umlage nicht mehr über den Gaspreis. Stattdessen werden die entsprechenden Kosten vom Bund übernommen.

Die zuletzt erhobene Umlage betrug 0,289 Cent pro kWh. Bei einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh ergibt sich daraus eine rechnerische Entlastung von knapp 58 Euro. Dennoch sollte eine realistische Einordnung der Maßnahme erfolgen.

Die Preisgestaltung unterliegt dabei nicht einer generellen Billigmachung. Es sei darauf hingewiesen, dass sich andere Bestandteile der Gasrechnung verändern können. Dies hat Einfluss auf die Entwicklung des Endpreises.

Für Verbraucher empfiehlt es sich daher, den Gastarif in regelmäßigen Abständen zu überprüfen und Angebote zu vergleichen. Der Wegfall der Gasspeicherumlage stellt dabei einen signifikanten, jedoch nicht isolierten Aspekt der gesamten Gaspreisentwicklung dar.

 

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Q&A

Wie viel spart ein Haushalt durch den Wegfall?

Die zuletzt geltende Umlage betrug 0,289 Cent pro kWh. Bei einem Verbrauch von 20.000 kWh pro Jahr ergibt sich daraus eine Entlastung von knapp 58 Euro. Die tatsächliche Wirkung auf die gesamte Gasrechnung hängt jedoch vom jeweiligen Tarif und den übrigen Preisbestandteilen ab.

Muss ich wegen des Wegfalls der Umlage meinen Gasvertrag wechseln?

Nein. Ein Vertragswechsel ist nicht erforderlich, nur weil die Gasspeicherumlage abgeschafft wurde. Trotzdem kann es sinnvoll sein, den eigenen Tarif zu überprüfen und mit aktuellen Angeboten zu vergleichen.

Wird die Umlage irgendwann wieder eingeführt?

Die Abschaffung ist grundsätzlich dauerhaft angelegt. Für besondere Krisen bestehen allerdings gesetzliche Möglichkeiten, bei einer Gefährdung der Gasversorgung ein Umlage-Verfahren einzuführen.

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